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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Beckum e.V. findest du hier .

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Interventionsleitfaden der DLRG Ortsgruppe Beckum-Lippetal e.V.

Durch Information und Prävention kann nicht immer verhindert werden, dass es zu Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen in unserem Verband kommt. In dem ehrenamtlichen Umfeld, in dem wir aktiv sind, besteht immer ein gewisses Risiko, zumal die spärliche Bekleidung, in der wir uns beim Sport begegnen, fehlgeleitete Anreize schaffen kann. Trotz aller Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen bleiben immer Möglichkeiten für Täter die persönliche Nähe, die unser Sport mit sich bringen kann, für ihre Zwecke zu missbrauchen. Kein Übungsleiter kann immer alles sehen! Schon in der Prävention wird allen Verantwortlichen, aber auch den Jugendlichen, Folgendes nahegelegt:

Hinsehen – Wahrnehmen – Handeln

Aber

Wir sind nicht die Polizei – wir ermitteln und befragen nicht!

Wir sind keine Psychologen – wir versuchen nicht zu therapieren!

Doch…

Wir hören zu.

Wir bewahren Ruhe.

Wir holen Hilfe.

Wir sind ansprechbar.

Als Intervention bezeichnen wir also das konkrete Einschreiten und Aktiv-Werden bei erkannten oder auch vermuteten Missbrauchsfällen. Dazu gehören Maßnahmen, die geeignet sind, Grenzverletzungen zu erkennen, zu benennen, zu dokumentieren, zu verfolgen und die Betroffenen zu schützen. Der folgende Leitfaden soll ein Wegweiser sein. Er soll Denjenigen unter uns Hilfestellung bieten, die unvermittelt mit möglichen Missbrauchsfällen konfrontiert werden. Er schafft Orientierung und erläutert in einzelnen Schritten, wie wir im konkreten Fall vorgehen und wo wir zusätzliche Unterstützung finden.

Folgende Interventionsschritte halten wir ein:

  1. Zuhören der Betroffenen. Glauben schenken. Vertrauensperson werden!
  2. Dokumentieren der gehörten Informationen (s. Anlage: Dokumentationsbogen) Keine Interpretation, keine Wertung!
  3. Zusichern, dass alle weiteren Schritte mit den Betroffenen abgesprochen werden. Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Entwicklung oder Kultur der Betroffenen. Keine Informationsweitergabe z.B. an die Eltern ohne Zustimmung der Betroffenen. Kein „über den Kopf der Betroffenen“ Entscheiden. Keine Versprechen geben, die man nicht halten kann. Keine Information an die Verdachtsperson abgeben! Erklären, dass man als Vertrauensperson selbst Unterstützung braucht.
  4. Überprüfen der eigenen Gefühlslage. Kontaktaufnahme zu den für entsprechende Fälle benannten Ansprechpartnern im Verein. Alternativ: Suche nach Erstunterstützung auf der nächsthöheren Verbandsebene oder im persönlichen sowie behördlichen oder kirchlichen/sozialdienstlichen Umfeld.
  5. Die benannten Ansprechpartner informieren den Vorstand
  6. Planung der nächsten Schritte durch die benannten Ansprechpartner im Verein und die Vertrauensperson zusammen mit den Betroffenen. Einschaltung von Fachberatungsstellen. (s. u.)
  7. Bei einem konkreten Verdacht nimmt der 1. Vorsitzende Kontakt zu einem Rechtsbeistand auf, um mögliche weitere rechtliche Schritte zu erörtern. In Absprache mit den Betroffenen erfolgt die Information der Eltern. Die Fachberatungsstelle klärt, ob Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen. Die Betroffenen können einen Nebenklägervertreter einschalten, einen sogenannten „Opferanwalt“ (z.B. „Weißer Ring“).
  8. Es muss im Einzelfall und nur in Absprache mit den Beteiligten durch den Vorstand entschieden werden, die Mitglieder aktiv zu informieren, um eine „Gerüchteküche“ zu vermeiden. Ohne Abstimmung werden Informationen nur an direkt betroffene Personen, unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit weitergegeben. Hiermit haben wir in der Vergangenheit die besten Erfahrungen gemacht.
  9. Je nach Schwere der Situation oder des Bekanntwerdens im ganzen Ort besteht die Möglichkeit, dass die Presse einzelne, auch unbeteiligte Mitglieder anspricht. Bei der Informationsweitergabe an die Preise sind Profis gefragt! Jeder Verdächtige und jedes Opfer hat Persönlichkeitsrechte, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann. Durch eine mögliche Verletzung dieser Rechte ginge das Vertrauen in unseren Verein verloren, auch wenn die Presse hier Fehler macht. Daher werden Presseanfragen grundsätzlich unbeantwortet, direkt an den 1. Vorsitzenden weitergeleitet. Dieser wird Anfragen der Presse ebenfalls nicht ohne vorherige Abstimmung und ausschließlich schriftlich beantworten. Details sowie Namen von Verdächtigen, Opfern oder weiteren Beteiligten dürfen nicht genannt werden!. Vielmehr ist es ratsam, über Prävention zu informieren und die Art der Intervention durch den Verein. Veröffentlichungen sollten vor Weitergabe rechtlich auf eventuelle Persönlichkeitsverletzungen überprüft werden.

Kontaktadressen

  • Kreispolizeibehörde Warendorf
    Kriminalkommissariat 2
    Kriminalprävention/Opferschutz
    Waldenburger Straße 2-4
    48231 Warendorf
    Frau Karina Cajo
    Tel.:   02581 600-282

  • Jugendamt Beckum
    Weststr. 57 59269 Beckum
    Tel.:   0 25 21/29-0
    Leitung
    Tel.:   0 25 21/29-4 30
    Fax:   0 25 21/29-5 54 30
    Kinder- und Jugendhilfe
    Ingrid Knorr
    Tel.:   0 25 21/29-4 50
    Fax:   0 25 21/29-5 54 50
    E-Mail: knorr@beckum.de

  • Frauen helfen Frauen e.V.
    Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
    Weststraße 25
    59269 Beckum
    Tel.:   02521/16887
    Notruf: 0800 0116016

  • pro familia Beckum (Beratungsstelle VARIA)
    Lippweg 9
    59269 Beckum
    Tel.:   02521 8278780
             02521 8278789
    E-Mail: beckum@profamilia.de

  • Notfallseelsorge Feuerwehr Beckum
    Friedrich Vogelpohl
    erreichbar über den Notruf der Feuerwehr
    Tel.:   112

Interventionsleitfaden zum Download:

Den Interventionsleitfaden der DLRG Beckum-Lippetal zum Download findet ihr hier!

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